Allgemeine Bedingungen Stiftung Erfgoed Landfort

Allgemeine (Besucher-)Bedingungen Stiftung Erfgoed Landfort

Haus Landfort ist kein Museum mit festen Öffnungszeiten, sondern ein offenes Privathaus. Obwohl das Haus bewohnt ist, werden die Türen zu verschiedenen Zeiten für Besucher geöffnet, so dass das Landgut im Rahmen einer organisierten Führung besichtigt werden kann. Diese gemischten Funktionen von Huis Landfort erfordern klare Vereinbarungen und eindeutige Regelungen, um den Wünschen und Erwartungen sowohl der Bewohner als auch der Besucher gerecht zu werden. Diese allgemeinen Bedingungen gelten daher für jeden Besuch von Huis Landfort in Megchelen und für jeden Besucher, der das Gelände der Stiftung Erfgoed Landfort einzeln oder in Gruppen besucht, sowohl während der regulären Öffnungszeiten als auch außerhalb.

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für das, was unter die Obhut der Stiftung Erfgoed Landfort (im Folgenden auch sEL genannt) fällt. Diese umfasst insgesamt ca. 6 Hektar Land, zu dem die Kleine Erf (die Hausinsel) mit dem Herrenhaus, dem Küchengarten und dem Kutschenhaus gehört. Der umliegende Park (ca. 38 Hektar) gehört ebenfalls zu Huis Landfort, wird aber von Geldersch Landschap & Kasteelen (im Folgenden GLK genannt) betreut. Der Park ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang kostenlos zugänglich. Bei einem Besuch des Parks gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GLK.

 

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

  • Aktivität: eine angekündigte Aktivität (z. B. eine Tournee, ein Vortrag oder ein Konzert), die von der SEL für die Öffentlichkeit angeboten wird. Eine Aktivität findet an einem bestimmten Datum oder an bestimmten Daten, zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort statt. Für jede Aktivität können bestimmte Teilnahmebedingungen (z. B. Mindestalter oder maximale Gruppengröße) gelten. Die Teilnahmebedingungen sind auf der Website der SEL oder in der jeweiligen Broschüre und/oder Ankündigung aufgeführt.
  • Besucher: jede Person, die mit oder ohne gültige Eintrittskarte die Räumlichkeiten der sEL betritt.
  • Eintrittskarte: eine (gedruckte/digitale) Eintrittskarte, die dem Besucher während der regulären Öffnungszeiten Zugang zu Huis Landfort gewährt.
  • Huis Landfort: das historische Landgut Huis Landfort, das im Besitz der Stiftung Erfgoed Landfort (sEL) ist und aus der Kleinen Erf (Hausinsel) mit dem Herrenhaus und dem Küchengarten besteht. Alle Verträge werden zwischen dem Besucher und der sEL mit Sitz im Landfortseweg 4a, 7078 BT Megchelen, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer: 68619162, geschlossen. sEL ist eine kulturelle ANBI, eine General Nut Beogende Instelling. Dieser Status wurde unter der RSIN-Nummer: 8575 22 012 auf unbestimmte Zeit gewährt.
  • Gruppenbesuch: Besucher, die Haus Landfort in einer Gruppe besuchen. Die maximale Gruppengröße pro Führer beträgt 15 Personen.
  • Empfänge: ein organisiertes (geschäftliches) Treffen für eine private Gruppe, sowohl während als auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
  • Eintrittskarte: eine Eintrittskarte oder ein ähnlicher Nachweis (z. B. eine persönliche und/oder schriftliche Einladung zu einer Aktivität oder einem Besuch), der den Zugang zu den Räumlichkeiten der SEL ermöglicht.
  • Verbotene Gegenstände: die Liste der verbotenen Gegenstände in Artikel 3.7 auf dem Gelände des SEL.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher gelten für alle Besucher der sEL.

2.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle natürlichen Personen, die vom SEL im Rahmen seines Auftrags und seiner Zielsetzung beschäftigt werden, auch wenn diese Personen bei einem Auftragnehmer oder Lieferanten beschäftigt sind, der dem SEL Dienstleistungen oder Waren liefert.

2.3 Abweichungen von diesen Besucherbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

 

Artikel 3. Zugang und Aufenthalt

3.1 Der Aufenthalt des Besuchers auf dem Gelände von sEL erfolgt auf eigene Gefahr.

3.2 Der Besucher ist berechtigt, das Gelände der sEL nur einmal gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte zu betreten.

3.3 Dem Besucher wird der (weitere) Zutritt zu Huis Landfort verweigert, wenn sEL feststellt, dass: die Eintrittskarte nicht von sEL oder einer von sEL beauftragten Stelle oder Person ausgestellt wurde; der Besucher offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen steht; der Besucher offensichtlich die Ordnung stört oder die Absicht hat, die Ordnung zu stören.

3.4 Eintrittskarten (einschließlich Führungen) können im Voraus online oder an der Abendkasse während der regulären Öffnungszeiten erworben werden. Eine gekaufte Eintrittskarte wird mit Ablauf des auf der Eintrittskarte angegebenen Tages, der Uhrzeit oder des Zeitraums ungültig.

3.5 Der Weiterverkauf, das Anbieten oder das Anbieten oder Überlassen von Eintrittskarten an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige Zustimmung von sEL nicht gestattet.

3.6 sEL ist berechtigt, eine maximale Anzahl von zu bestellenden Eintrittskarten festzulegen.

3.7 Folgende Gegenstände (im Folgenden "Verbotene Gegenstände") dürfen nicht auf das Gelände der sEL mitgenommen werden: Gewehre, Feuer- und Schießwaffen oder Gegenstände, mit denen ein Projektil abgefeuert werden kann oder die Verletzungen oder Sachschäden verursachen können oder die zu diesem Zweck verwendet werden zu können scheinen; spitze und/oder scharfe Waffen oder Gegenstände, mit denen Verletzungen oder Sachschäden verursacht werden können; stumpfe Gegenstände, mit denen Verletzungen verursacht werden können; explosive und brennbare Stoffe; chemische und giftige Stoffe; Flaschen mit Flüssigkeiten. Wenn der SEL verbotene Gegenstände findet, wird er diese während des Besuchs beschlagnahmen. Wenn der Besucher nicht bereit ist, die Gegenstände zur Konfiszierung auszuhändigen, wird ihm der Zutritt zu den Räumlichkeiten des sEL verweigert, ohne dass er Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarte hat.

3.8 Der Besucher ist verpflichtet, den Hinweisen und Anweisungen des Personals der sEL Folge zu leisten. Verstößt der Besucher wiederholt gegen die ihm erteilten Hinweise und Anweisungen, kann ihm der Zutritt zum sEL-Gelände für eine bestimmte Zeit verweigert werden. In diesem Fall ist sEL nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen oder die Eintrittskarte zurückzuerstatten.

3.9 Kinder unter 12 Jahren dürfen das Herrenhaus, den Kleinen Hof und den Küchengarten nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.

3.10 Kinderwagen und Buggys sind auf dem Gutshof nicht erlaubt.

3.11 Das Herrenhaus ist für Behinderte zugänglich. Während eines Besuchs des Herrenhauses können immobile Besucher, die einen Rollstuhl oder einen (elektrischen) Rollator benutzen, den Innenrollstuhl benutzen.

3.12 Der Besucher haftet für alle Schäden, die er am Eigentum von sEL verursacht.

3.13 Im Falle von Katastrophen ist sEL berechtigt, nach eigenem Ermessen die Türen zu schließen und bereits anwesende Besucher ins Freie zu führen.

3.14 Die SEL lässt regelmäßig von Dritten Foto- und Filmaufnahmen in und um die historischen Buitenplaats machen. Dieses Material kann für Werbezwecke auf der Website, in Broschüren und dergleichen verwendet werden. Wenn der Besucher mit der Veröffentlichung von Bildmaterial, auf dem er erkennbar ist, nicht einverstanden ist, kann er dies der sEL schriftlich mitteilen. Die sEL wird in diesem Fall alle Anstrengungen unternehmen, um eine weitere Veröffentlichung des Materials zu verhindern.

 

Artikel 4: Kauf von Eintrittskarten und Aktivitätskarten

4.1 Eintrittskarten (einschließlich Führungen) und Aktivitäten können im Voraus über heritagelandfort.nl über eines der vom Zahlungsanbieter von sEL angebotenen Zahlungsmodule erworben werden. Die Zahlung unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank und des jeweiligen Zahlungsmoduls.

4.2 Online gekaufte Tickets müssen nicht ausgedruckt werden, um beim Einlass gescannt zu werden. Sie können auch per Telefon gescannt werden.

4.3 Einmal gekaufte Eintritts- und/oder Aktivitätstickets können nicht zurückerstattet werden. Nicht genutzte Eintritts- und/oder Aktivitätskarten können ebenfalls nicht erstattet werden. Bei Änderungen einer Gruppenbuchung wenden Sie sich bitte an sEL (telefonisch), um die Möglichkeiten zu erfragen.

4.4 sEL ist in keinem Fall zur Rückerstattung der an den Besucher gezahlten Beträge bei teilweiser Schließung des Guts, Anpassung der regulären Öffnungszeiten im Zusammenhang mit Übungen im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr oder bei Evakuierungen im Katastrophenfall, Belästigungen und/oder Schäden durch andere Besucher oder Wartungsarbeiten, Verweigerung des Zugangs zum Gelände von sEL oder Verlust der Eintrittskarte verpflichtet.

 

Artikel 5 Zusätzliche Bedingungen für (private) Quittungen

5.1 sEL behält sich das Recht vor, Angebote für (geschlossene) Eingänge zu erstellen. Dieses Angebot muss eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen und/oder Produkte enthalten. Jede Änderung des Arbeitsumfangs nach Annahme des Angebots kann zu einer Überarbeitung führen, einschließlich einer Anpassung der Kosten und des Zeitplans.

5.2 Die Angebote von sEL sind grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gültig, es sei denn, auf dem Angebot ist etwas anderes angegeben. Nach Ablauf dieser Frist ist sEL nicht mehr an die Bedingungen und/oder Preise des Angebots gebunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.3 Zahlungen sind im Voraus zu leisten, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsbedingungen und -fristen sind auf dem Angebot angegeben. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die SEL das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung oder anderweitige Entschädigung besteht.

5.4 Sobald Ihr endgültiges Empfangsdatum feststeht, gelten im Falle einer Stornierung die folgenden Bedingungen für das vereinbarte Honorar:

4 Wochen im Voraus - 25% des Mietpreises

2 Wochen im Voraus - 50% des Mietpreises

7 Tage im Voraus - 100% des Mietpreises

Die oben genannten Preise beinhalten keine Kosten für Verpflegung, Miete für Kleidung/Dekoration/Material und Ausrüstung.

5.5 Änderungen der Teilnehmerzahl können bis zu 2 Wochen im Voraus vorgenommen werden.

5.6 Der Antragsteller des Empfangs haftet für alle Schäden, die während des Empfangs in den Räumlichkeiten von sEL entstehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Caterer oder andere Dritte für Schäden verantwortlich sind, sollten Sie selbst die Verantwortung dafür übernehmen und den Schaden bei dem Caterer oder Dritten geltend machen.

 

Artikel 6: Hausordnung

6.1 Im Herrenhaus, im Kleinen Hof und im Küchengarten hat der Besucher die Anweisungen zu befolgen, die ihm von einem Mitarbeiter vor der Besichtigung mitgeteilt werden.

6.2 Der Besucher darf die ausgestellten Gegenstände im Herrenhaus, im Kleinen Hof und im Küchengarten nicht berühren. Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer und andere Aufsichtspersonen müssen strikt darauf achten, dass die Exponate von den von ihnen begleiteten Minderjährigen nicht berührt werden.

6.3 Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer und andere Aufsichtspersonen sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Minderjährigen, Einzelpersonen oder Gruppen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

6.4 Der Besucher darf andere Besucher auf dem Gutshof, im Kleinen Hof und im Küchengarten nicht behindern und keine Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten oder Dritten unentgeltlich zur Verfügung stellen.

6.5 Haustiere sind im Herrenhaus, auf dem kleinen Hof und im Küchengarten nicht erlaubt (mit Ausnahme von Begleithunden, die an der Leine geführt werden). Im Park müssen die Haustiere immer angeleint sein.

6.6 Das Rauchen ist im Herrenhaus, auf dem Kleinen Hof und im Küchengarten nicht gestattet. Es ist auch nicht erlaubt, auf dem Gelände der Stiftung Erfgoed Landfort zu grillen und/oder offenes Feuer zu machen. In der Umgebung des Geländes ist das Rauchen erlaubt, sofern die Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden.

6.7 Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen im Herrenhaus, auf dem Kleinen Hof und im Küchengarten nicht verzehrt werden.

6.8 Foto-, Video- und Filmaufnahmen, bei denen Lampen, Blitzgeräte und/oder Stative (einschließlich Selfie-Sticks) verwendet werden, sind im Herrenhaus nicht gestattet. Gewerbliche Fotoaufnahmen sind nach vorheriger Anfrage an den SEL möglich.

6.9 Für geführte Touren gilt eine maximale Gruppengröße von 15 Personen pro Führer.

6.10 Es ist nicht erlaubt, Fahrräder in das Herrenhaus, den Kleinen Hof und den Küchengarten mitzunehmen.

6.11 Gefundene Gegenstände können bei einem Mitarbeiter von sEL abgegeben werden. Gefundene Gegenstände werden in Verwahrung genommen, sollte sich der Eigentümer melden, kann er den Gegenstand abholen (oder abholen lassen). sEL behält sich das Recht vor, gefundene Gegenstände, die nach 3 Monaten nicht abgeholt wurden, zu vernichten.

 

Artikel 7: Haftung und höhere Gewalt

7.1 sEL haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Waren und/oder Eigentum. sEL haftet für Schäden, die der Besucher erleidet, nur, wenn und soweit der Schaden eine direkte Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist. Die Haftung von sEL für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Löhne und entgangene Einsparungen ist zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen.

7.2 Wenn Umstände eintreten, die sEL nicht zuzuschreiben sind, handelt es sich um höhere Gewalt. Darunter ist jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, der die Erfüllung des Vertrages durch sEL derart beeinträchtigt, dass die Erfüllung des Vertrages mit dem Besucher vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder schwierig wird. Darunter fallen auch Umstände bei Personen und/oder Dienstleistungen und/oder Institutionen, derer sich SEL bei der Erfüllung des Vertrages mit dem Besucher bedienen möchte.

 

Artikel 8: Sonstige Bedingungen, Beschwerden und Datenschutz

8.1 Bei Beschwerden kann sich der Besucher (schriftlich) an einen Mitarbeiter von sEL wenden, der die Beschwerde an die Geschäftsleitung weiterleiten wird. Wenn es angebracht, notwendig oder gewünscht ist, wird die Leitung den Besucher diesbezüglich kontaktieren.

8.2 Selbstverständlich wird sEL sein Möglichstes tun, um Streitigkeiten oder Beschwerden in gegenseitiger Absprache zu lösen. Sollte nach der gegenseitigen Konsultation keine ausreichende Lösung gefunden werden, unterliegen diese Allgemeinen Besucherbedingungen und der Vertrag zwischen dem Besucher und dem SEL dem niederländischen Recht. 

8.3 Es erfolgt ein sorgfältiger Umgang mit den Daten der Besucher der Website, auch im Rahmen des Online-Verkaufs von Eintrittskarten. Die Datenschutzrichtlinie der sEL ist auf der Website veröffentlicht.

8.4 Die Preise für Produkte und Dienstleistungen, die für Privatbesucher bestimmt sind, werden auf der Website einschließlich Mehrwertsteuer, aber ohne Bankgebühren angegeben.

 

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren allgemeinen Besucherbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an Femia Siero, Direktorin der Stiftung Erfgoed Landfort, unter info@erfgoedlandfort.nl oder +31(0)315 377777.

 

Fassung vom Januar 2025.